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Leistungsspektrum

Organisierter Schreibtisch

Der Schwerpunkt meiner gutachterlichen Tätigkeit liegt in der familienrechtspsychologischen Begutachtung. Hierbei werden Gutachten zu folgenden Fragen erstellt.

  • Lebensmittelpunkt von Kindern, beispielsweise nach Trennung oder Scheidung

  • Erziehungsfähigkeit unter anderem von Eltern, Großeltern oder Pflegeeltern

  • Beurteilung von Kindeswohlgefährdung

  • Beurteilung von Umgangsregelungen

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Im Rahmen meiner Gutachtenerstellung berücksichtige ich die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten (2019) und die Qualitätsstandards für psychologische Gutachten des Diagnostik- und Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen (DGPs, 2017). 

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Grundsätzlich werden die zu Beginn des Begutachtungsprozesses die teilnehmenden Personen über die Freiwilligkeit aufgeklärt und schriftlich über den Ablauf informiert. Der Ablauf des Prozesses gestaltet sich individuell angepasst an die Spezifika des Falls. Kein Fall ist Routine und verdient die ganze Professionalität, Expertise und Erfahrung der Sachverständigen.

Ablauf des Begutachtungsprozesses
  • Im Erstgespräch findet ein Kennenlernen zwischen der teilnehmenden Person und der Sachverständigen statt. Die Teilnehmenden erhalten hierbei die Gelegenheit, etwas über sich und Ihre Familiensituation zu berichten und ihre Perspektive in Bezug auf die relevanten Geschehnisse, welche zu der Begutachtung geführt haben, darzustellen. Dieses Erstgespräch nimmt ca. zwei bis drei Stunden in Anspruch.

  • Im zweiten Termin findet in der Regel ein Hausbesuch statt, um ein Kennenlernen zwischen dem betreffenden Kind und der Sachverständigen zu ermöglichen. Danach erfolgt eine Exploration mit dem Kind. 

  • Im Verlauf der Begutachtung erfolgt in der Regel eine Interaktionsbeobachtung, in deren Rahmen die Sachverständige das Kind und ein Elternteil in einer Alltagssituation begleitet. 

  • Je nach Fragestellung ist die Anwendung psychologischer Testverfahren notwendig, welche klassischen Gütekriterien der Testpsychologie gerecht werden. 

  • Zudem werden Drittinformationen eingeholt, beispielsweise Jugendamtmitarbeiter*innen, Erzieher*innen, Ärzte*innen oder Lehrer*innen. 

  • Das Gutachten wird für das Gericht schriftlich erstellt.

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© 2022 by Jenny Solf

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